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Das
betrifft
auch Dich!
Es gibt für uns als Bürgerinitiative viele Themen, die uns wichtig sind.
Zu diesen würden wir uns gern konstruktiv mit allen Beteiligten austauschen, mit dem Ziel einer guten gemeinsamen Lösung.
Unsere Themen im Einzelnen
Wir erwarten eine Flächenauswahl mit Augenmaß!
Die Auswahl der Flächen der FF-PVA (Solarparks) unter Berücksichtigung von "Augenmaß" bedeutet, Flächen zu wählen, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Es geht darum, eine Balance zwischen der Energiegewinnung durch Solarenergie und anderen Aspekten wie Naturschutz, Landwirtschaft und Lebensqualität der Anwohner zu finden
Dazu gehören z.B. folgende Kriterien:
Prüfung von Alternativflächen und Bevorzugung bereits versiegelter Flächen
Im Gemeindegebiet, gerade auch im Innenbereich gibt es viele Flächen, die gut für die Erzeugung von Solarstrom geeignet wären (Parkplätze, Gebäudedächer, offentliche Grundstücke). Diese sollten im Rahmen einer Alternativflächenanalyse ermittelt und priorisiert für PVA genutzt werden.
Schutz wertvoller landwirtschaftlicher Flächen
Die Bebauung von Flächen, die für die Nahrungsmittelproduktion wichtig sind ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Ackerflächen mit einem guten bis sehr guten Ertragswert.
Größenlimitierung der FF-PVA-Flächen
Die Limitierung auf eine bestimmte Maximal-Größe dient einerseits dem Schutz der Natur und des Landschaftsbildes.
Andererseits sorgt sie auch für eine gerechtere Verteilung möglicher Pachteinnahmen bei den Flächenbesitzern.
Kleinere Flächen verringern außerdem ein mögliches Risiko für den Fall einer möglichen Insolvenz eines Solarparkbetrteibers (z.B. Einnahmeverluste oder sogar Rückbau- und Entsorgungskosten für Gemeinde, etc.) .
Berücksichtigung von Anwohnerinteressen
Interessen nicht nur von Verpächtern, sondern auch der Anwohner sollen Berücksichtung finden.
Uns geht es auch darum, dass Beeinträchtigungen der Anwohner beim Bau und vor Allem während des Betriebs eines Solarparks minimiert, bzw. durch einen geeignete Flächenauswahl sogar ganz vermieden werden.
Solarparks können Sichtbeziehungen im unmittelbaren, aber auch weiteren Umfeld der Anlagen einschränken und verändern die Voraussetzungen für die landschaftsgebundene Erholung. Die Fläche ist nicht mehr zugänglich, gewohnte Wegeverbindungen für Erholungsaktivitäten und Sichtachsen sind verändert.
Der Schutz des Landschaftsbildes ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert und muss deswegen bei der Projektplanung berücksichtigt werden.
Desweiteren kann es im Umfeld eines Solarparks auch zu erheblichen akustische Beeinträchtigen kommen. Hierzu gehören z.B. die Geräusche der Wechselrichter, aber auch die der Lüfter bei Solarenergiespeichern.
Eine rechtzeitige Beteiligung der Anwohner an der Planung und möglichen Nutzung des Solarparks sollte deswegen selbstverständlich sein.
Um eine Planung mit Augenmaß vornehmen zu können, fordern wir die rechtzeitige Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Errichtung von FF-PVA, in dem die Interessen aller Anwohner berücksichtigt werden.
Update vom 22.10.25: Nach unserem Treffen mit Vertretern der Fraktionen und der Bürgermeisterin Frau Lang am 15.09.25 haben wir bisher leider keine Rückmeldung seitens der Politik erhalten.
Maximale Wertschöpfung für die Gemeinde!
Das bisherige Konzept zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Mittelangeln berücksichtigt wesentlich die Interessen der Investoren und der Verpächter der Freiflächen.
Die Gemeinde wird nur mit einem minimalen Betrag an der Wertschöpfung beteiligt.
Die Einwohner an sich profitieren gar nicht.
Deswegen stellt sich die Frage: Wie können wir als Gemeinde unseren Beitrag zur Klimaneutralität leisten und gleichzeitig gemeinsam direkt davon profitieren?
Wesentlich ist deswegen die Prüfung alternativer Konzepte zur möglichen Errichtung von FF-PVA, bei denen eine erheblich größere Wertschöpfung für die Gemeinde zu erwarten ist.
Hier gibt es bereits viele gute Beispiele in Deutschland, z.B. Bürgerenergie-Gemeinschaften basierend auf einer kommunalen Trägerschaft.
Die Gemeinde Mittelangeln kann damit zur Energie-Selbstversorger-Kommune werden und günstigen Strom für alle Einwohner Mittelangelns anbieten.
Zusätzlich kann über diesen Weg eine öffentliche Beteiligung an Solarparks, zum Beispiel im Sinne einer Genossenschaft ("Bürgerenergie-Gemeinschaft") realisiert werden.
In diese Bürgerenergie-Gemeinschaft können zusätzlich auch andere Arten der grünen Energieerzeugung integriert werden.
Wir fordern daher einen STOPP der bisherigen Planung, um gründlich die Alternativen zu prüfen, die mit einem geringeren Eingriff in die Umwelt sogar noch eine größere Wertschöpfung für die Gemeinde ermöglichen.
Weitere Informationen dazu hier im Flyer und hier.
